Wird beabsichtigt eine Wärmebehandlung durchzuführen, bei
der ein explosionsfähiges Gemisch entsteht, ist Ihre Firma als
Gerätebetreiber gemäß Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet,
eine Gefährdungsbeurteilung des Gesamtsystems zu erstellen.
Für den Hersteller eines Gerätes mit Explosionsschutz sind die
ATEX-Richtlinien bindend.
Als Partner verschiedener Gerätehersteller können wir Sie hierzu
beraten.
Nutzraumvolumen: ab 50 bis 8.000 l
Temperaturklassen: T 1 bis T 4
Luftführung: horizontal oder vertikal
Nutzraum: Zonen 0 + 1 + 2
Aufstellungsbereich: feuergefährdet
Explosionsgefährdeter Bereich Zone 1 + 2
Art der Sicherheit: konstruktive Sicherheit
Beheizungsart: elektrisch (Inertisierung)
indirekte Temperierung über Wärmeträgermedium